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Sie erhalten von HNO-Ärzten, Kinderärzten oder Allgemeinmedizinern eine Heilmittelverordnung.

Die Behandlungskosten von Kindertherapien trägt die Krankenkasse. Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil selbst, soweit sie nicht befreit sind. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.

Wir behandeln auch Patienten, die die Therapie privat zahlen möchten.

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